Informationsseite zum geplanten EntlastungsbudgetStand: PNOG-Entwurf, Bearbeitungsstand 03.06.2026
Pflegereform 2027 · PNOG-Entwurf

Entlastungsbudget 2027: Aus Pflegegeld soll ein neuer Name werden

Nach aktuellem Entwurf soll das bisher bekannte Pflegegeld künftig als Entlastungsbudget geregelt werden. Wichtig: Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen.

Was ist das neue Entlastungsbudget?

Das Entlastungsbudget ist nach dem vorliegenden Entwurf eine Geldleistung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Es soll beantragt werden können, wenn die pflegebedürftige Person anstelle des Sachleistungsbudgets ihre notwendige Versorgung selbst organisiert.

Dazu zählen nach dem Entwurf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Leistung soll monatlich gezahlt werden.

Wichtiger Gesetzesstand

Alle Angaben beziehen sich auf den PNOG-Entwurf mit Bearbeitungsstand 03.06.2026. Die Regelungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Hilfedienst Aktion

Jetzt Versorgung und Entlastung frühzeitig planen

Wenn aus Pflegegeld künftig das Entlastungsbudget wird, sollten Angehörige und Pflegebedürftige frühzeitig klären, welche Unterstützung regelmäßig gebraucht wird und wie diese sicher organisiert werden kann.

  • Alltagsbegleitung und Betreuung zu Hause
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Begleitung zu Einkauf, Arzt und Behörden
  • Entlastung pflegender Angehöriger in Bayern und Rheinland-Pfalz

Hinweis: Beratung und Leistungen sind abhängig von regional verfügbaren Kapazitäten.

Wichtig: Das Pflegegeld soll nicht mehr unter diesem Namen auftauchen

Im Entwurf wird an mehreren Stellen die Bezeichnung „Pflegegeld“ durch „Entlastungsbudget“ ersetzt. Für Betroffene bedeutet das: Der bekannte Begriff Pflegegeld würde in der neuen Systematik verschwinden und durch das Entlastungsbudget ersetzt.

Das ist mehr als eine reine Überschrift: Auch Kombinationen mit Sachleistungen, Weiterzahlung bei Kurzzeitpflege und Beratungsregelungen werden im Entwurf auf den neuen Begriff bezogen.

Bisher bekannt

Pflegegeld

Viele Pflegebedürftige und Angehörige kennen die monatliche Geldleistung unter dem Namen Pflegegeld.

Geplant

Entlastungsbudget

Nach dem Entwurf soll diese Systematik künftig als Entlastungsbudget bezeichnet und neu in § 37 SGB XI gefasst werden.

Geplante monatliche Beträge des Entlastungsbudgets

Nach aktuellem Entwurf für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.

PflegegradGeplantes Entlastungsbudget pro MonatEinordnung
Pflegegrad 1Kein Entlastungsbudget nach § 37 vorgesehenEigene Beratungs- und Präventionslogik im Entwurf
Pflegegrad 2386 EuroIn den ersten drei Monaten nach erstmaligem Erhalt eines Pflegegrades nur hälftig geplant
Pflegegrad 3638 EuroIn den ersten drei Monaten nach erstmaligem Erhalt eines Pflegegrades nur hälftig geplant
Pflegegrad 4889 EuroRegelbetrag nach Entwurf
Pflegegrad 51.079 EuroRegelbetrag nach Entwurf

Kombination mit Sachleistungsbudget

Wer das Sachleistungsbudget nur teilweise nutzt, soll nach dem Entwurf zusätzlich ein anteiliges Entlastungsbudget erhalten können. Das Entlastungsbudget würde dann um den Prozentsatz gekürzt, in dem Sachleistungen genutzt werden.

Die Entscheidung über das Verhältnis von Geld- und Sachleistung soll für sechs Monate bindend sein.

Beratung und Pflegebegleitung

Für Beziehende des Entlastungsbudgets sieht der Entwurf Beratungen in der eigenen Häuslichkeit vor. Zusätzlich werden im Entwurf Regelungen zur Pflegebegleitung beschrieben.

Damit wird deutlich: Das neue Budget soll flexibler werden, aber auch stärker begleitet und überprüft werden.

Für Angehörige

Der neue Begriff kann zunächst verunsichern. Entscheidend ist, ob die Versorgung weiterhin zuverlässig organisiert und nachweisbar sichergestellt wird.

Für Pflegebedürftige

Das Budget soll mehr Eigenorganisation ermöglichen. Gleichzeitig können neue Pflichten, Beratungen und Kürzungsrisiken relevant werden.

Für Anbieter

Professionelle Unterstützung im Alltag kann wichtiger werden, wenn regelmäßige Betreuung, Haushaltsführung und Begleitung abgesichert erfolgen sollen.

Unterstützung im Alltag: Hilfedienst berät unverbindlich

Der Hilfedienst unterstützt in Bayern und Rheinland-Pfalz bei Alltagsbegleitung, Betreuung zu Hause, Einkäufen, Arzt- und Behördengängen sowie hauswirtschaftlicher Unterstützung durch qualifizierte Mitarbeitende. Kapazitäten sind begrenzt.

Häufige Fragen zum Entlastungsbudget

Gibt es das Pflegegeld künftig noch?

Nach aktuellem Entwurf soll der Begriff Pflegegeld durch Entlastungsbudget ersetzt werden. Ob und in welcher finalen Form dies kommt, hängt vom Gesetzgebungsverfahren ab.

Ist das Entlastungsbudget schon beschlossen?

Nein. Diese Seite bezieht sich auf den PNOG-Entwurf mit Bearbeitungsstand 03.06.2026. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich Inhalte ändern.

Wer kann das Entlastungsbudget beantragen?

Geplant ist es für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die anstelle des Sachleistungsbudgets ihre Versorgung selbst sicherstellen.

Was passiert bei Nutzung eines Pflegedienstes?

Bei teilweiser Nutzung des Sachleistungsbudgets soll nach dem Entwurf eine Kombinationsleistung mit anteiligem Entlastungsbudget möglich sein.

Quellen und Hinweise

  • PNOG-Entwurf / Pflegereform, Bearbeitungsstand 03.06.2026 19:28.
  • Geplante Neufassung § 37 SGB XI „Entlastungsbudget“.
  • Diese Seite ist eine allgemeinverständliche Zusammenfassung und keine Rechtsberatung.
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